Integration jetzt! Selbstbestimmt Leben mit persönlichem Budget
Ein Projekt des ZSL Erlangen, gefördert von Aktion Mensch



Allgemeine Erklärungen zum Persönlichen Budget sind verständlich geschrieben. Fachbegriffe werden weiter unten zusätzlich näher erläutert.

Was ist ein Persönliches Budget (PB)?
Ein PB ist ein Geldbetrag. Damit können Sie Hilfen bezahlen, die Sie wegen Ihrer Behinderung brauchen, z. B. Hilfen wie Assistenz, Fahrscheine usw. Sie können entscheiden, von wem Sie sich helfen lassen und bezahlen mit dem Geldbetrag die Hilfen. Die Höhe des Budgets richtet sich nach Ihrem Hilfebedarf. Wenn das Geld von mehreren "Ämtern" bezahlt wird, heißt es Trägerübergreifendes Persönliches Budget. Das PB ist kein zusätzlicher Geldbetrag. Die Hilfe wird nur anders bezahlt: Sie bekommen das Geld auf ihr eigenes Konto und bezahlen damit ihre Hilfen selbst.

Wer kann ein PB bekommen?
Jeder behinderte Mensch, der Anspruch auf Sozialleistungen (Rehaleistungen) hat, kann ein Persönliches Budget beantragen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:
 - Ein Behinderter stellt einen neuen Antrag auf Hilfen und beantragt diese als Persönliches Budget
 - ein Behinderter bekommt bereits Hilfen und möchte diese jetzt mit einem Persönlichem Budget bezahlen.


Wie bekommen Sie ein PB?
Sie stellen einen Antrag bei einem Leistungsträger, d.h. bei der Stelle von der sie Geld wollen. Das ist z.B. das Sozialamt, die Agentur für Arbeit oder die Krankenkasse. Diese Stelle heißt Kostenträger oder Leistungsträger. Sie (und wenn Sie möchten eine Person, der Sie vertrauen) besprechen mit Mitarbeitern des Kostenträgers welche Hilfen Sie brauchen. Danach sagen die Leistungsträger, wie viel Geld Sie für die benötigte Hilfe bekommen. In einem Plan wird alles aufgeschrieben. Der Plan heißt Zielvereinbarung. Wenn Sie damit einverstanden sind, unterschreiben Sie die Zielvereinbarung. Danach bekommen Sie jeden Monat das Geld auf Ihr eigenes Konto überwiesen. Mit diesem Geld bezahlen Sie die Hilfe, die Sie brauchen. Wenn Sie kein Persönliches Budget mehr wollen, können Sie auf die andere Möglichkeit wechseln. Das Amt bezahlt dann für sie ihre Hilfe, ohne dass sie das Geld auf ihr Konto bekommen.

Wie unterstützen wir Sie, wenn Sie ein PB möchten?
Wir besprechen mit Ihnen alle Fragen und Probleme zum Persönlichen Budget

Wir beraten
Wir begleiten
Seit Februar 2009 sind Ina Fischer und Rainer Keßler zertiffizierte BudgetbeleiterInnen.

Öffentlichkeitsarbeit
Wir möchten, dass viele Menschen das Persönliche Budget kennen lernen:
Wir sprechen mit Diensten, Einrichtungen und Kostenträgern, damit alle wissen, was ein PB ist.
Wir machen Treffen für behinderte Menschen mit und ohne PB. Dort können Sie sich über das PB unterhalten.

Hier unser Faltblatt Persönliches Budget (pdf) zum Download:

Zu den Fachbegriffen

Weitere Adressen und Ansprechpartner:

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland ISL e.V.
Hermann -Pistor -Straße 1
07745 Jena
Tel. 03641-234795
www.isl-ev.de

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Danziger Str. 5
91522 Ansbach
Tel. 0981-46642103
www.projekt-persoenliches-budget.de

ParitätischesKompetenzzentrum
Persönliches Budget
Drechsler Weg 25
55128 Mainz
Tel. 06131-9368012
www.budget.paritaet.org

Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) e.V.
Geschäftsstelle Hollenbach
Nelkenweg 5,
74673 Mulfingen
Tel. 07938-515
www.forsea.de

Die Lebenshilfe informiert zum PB
www.lebenshilfe.de



Erläuterungen der Fachbegriffe:

Persönliches Budget, PB
Die gesetzliche Grundlage für PBs findet sich im SGB IX § 17. Dort ist die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe geregelt. Der Begriff Persönliches Budget steht für eine Leistungsform. Im Gegensatz zu bisher können Teilhabeleistungen nicht mehr nur als Sachleistung erbracht werden, sondern auch als Geldleistung. Das bedeutet, mit Persönlichen Budgets bekommen behinderte Menschen Teilhabeleistungen als Geldbetrag ausbezahlt, und können damit die von ihnen benötigten Hilfen selbstbestimmt einkaufen. Das ermöglicht den behinderten Menschen ein Mehr an Selbständigkeit und Selbstbestimmung, erfordert allerdings gleichzeitig mehr Eigenverantwortung vom behinderten Menschen. Die Höhe des Persönlichen Budgets ist abhängig vom individuellen Bedarf des Budgetnehmers. Dieser Bedarf wird bei einer Hilfe- oder Budgetkonferenz ermittelt, an der neben den Leistungsträgern die behinderte Person, wenn nötig mit der amtlichen Betreuung, teilnimmt. Die behinderte Person hat die Möglichkeit, eine von ihr gewünschte Vertrauensperson mitzubringen. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche oder neue Leistung. Es ist lediglich eine andere Form der Leistung. Das bedeutet in der Praxis, dass nur diejenigen, die bisher einen Anspruch auf (Sach-) Leistungen hatten, bzw. einen Anspruch bei Neuanträgen haben würden, ein Persönliches Budget auf Antrag bekommen können. Es ist auch möglich, nur einzelne Leistungen in ein PB umzuwandeln. Persönliche Budgets können bundesweit u.a. bei den Rehabilitationsträgern, bei den Pflegekassen, den Krankenkassen und bei den Integrationsämtern beantragt werden. Ein PB kann auch bei den gemeinsamen Servicestellen beantragt werden.

Trägerübergreifendes persönliches Budget
Als Trägerübergreifendes Persönliches Budget (TPB) werden Budgets dann bezeichnet, wenn mehrere Kostenträger daran beteiligt sind. Der Vorteil eines Trägerübergreifenden Budgets ist, dass der behinderte Mensch den Antrag auf Leistungen bei nur einem der beteiligten Leistungsträger stellt, sinnvollerweise bei dem, der einen großen Anteil am Budget zu zahlen hat. Die Leistungsträger müssen untereinander klären, wie hoch ihr jeweiliger Anteil am Budget ist. Nach Abschluss des gesamten Verfahrens erhält der Budgetnehmer in regelmäßigen Abständen sein Budget in einer Summe auf ein Konto überwiesen und hat weiterhin in allen Budgetangelegenheiten i. d. R. nur mit einem Ansprechpartner zu tun.

SGB IX
SGB IX steht für neuntes Sozialgesetzbuch. Dort stehen die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Im § 4 sind beispielsweise die Leistungen zur Teilhabe und im § 17 die Ausführung von Leistungen und Persönlichem Budget geregelt.

Rehabilitationsleistungen können sein:

Leistungsträger, Kostenträger
Kostenträger sind im Wesentlichen die Rehabilitationsträger (z.B. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen, Bundesagentur für Arbeit, die Pflegekassen und die Integrationsämter). Besteht Anspruch bei verschiedenen Leistungsträgern, müssen nicht jeweils einzelne Anträge gestellt werden. Vielmehr muss die zuerst angegangene Stelle die Beteiligung der anderen Träger veranlassen und den weiteren Ablauf in Gang setzen. Die einzelnen Leistungsträger müssen sich untereinander über die Aufteilung der Kosten einigen und ihren Anteil am Budget festlegen.

Anträge für PBs können auch bei den von den Rehabilitationsträgern eingerichteten Servicestellen gestellt werden. Wird der Antrag bei einer Servicestelle gestellt, ist immer der Träger der Beauftragte, dem die gemeinsame Servicestelle zugeordnet ist.

Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung wird zwischen der AntragstellerIn (BudgetnehmerIn) und dem Beauftragten (Leistungsträger) abgeschlossen. Sie enthält neben Angaben zur leistungsberechtigten Person und den beteiligten Leistungsträgern Angaben zu den Zielen, die erreicht werden sollen bzw. enthält den Zweck, wofür das PB genutzt werden soll. Außerdem ist die Höhe des Budgets und die Dauer der Bewilligung Bestandteil der Zielvereinbarung. Es wird geregelt, wie der Nachweis über die Verwendung des Budgets zu erbringen ist und welche Anforderungen an die Qualität der eingekauften Leistungen zu stellen sind. Empfehlenswert ist auch die Festlegung, was mit einem Budgetüberschuss oder bei einer Budgetüberziehung passieren soll. Auch sollte eine eventuell notwendige Budgetassistenz berücksichtigt werden. Außerdem ist hier zu regeln, unter welchen Bedingungen die Zielvereinbarung von Seiten der leistungsberechtigten Person oder auch von Seiten des Beauftragten gekündigt werden kann.

Budgetberatung
Budgetberatung beinhaltet die Beratung und Hilfe, die ein behinderter Mensch braucht um überhaupt ein Persönliches Budget zu bekommen. In vielen Fällen beginnt die Beratung lange vor der Antragsstellung. Es wird zusammen mit dem behinderten Menschen das Für und Wider für ein Persönliches Budget in seiner ganz individuellen Situation besprochen. Weitergehend bietet die Budgetberatung Unterstützung und Begleitung bei der Antragsstellung und Behördenangelegenheiten bis das Persönliche Budget bewilligt ist, aber auch, wenn sich Fragen oder Probleme während der Budgetnutzung ergeben.

Budgetassistenz
Budgetassistenten, die vom Budgetnehmer selbst gewählt werden, helfen bei der Verwaltung des PB. Die Notwendigkeit von Budgetassistenz wird ausnahmslos anerkannt. Da jedoch die gesetzliche Grundlage fehlt, wird die Budgetassistenz bei der Bedarfsermittlung von den Leistungsträgern häufig nicht berücksichtigt. Es wird zurzeit lediglich gestattet, dass die Budgetassistenz aus dem bewilligten Budget finanziert wird. Das bedeutet jedoch, dass das Geld, das für die Finanzierung der Budgetassistenz aufgebracht werden muss, für die Bezahlung der benötigten Hilfen fehlt.







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